Schulbetrieb ab Februar 2023
Derzeit gibt es keine offiziellen Regelungen. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, darf Ihr Kind die Schule besuchen. Falls in der Familie
positive Fälle auftreten, bitten wir Sie herzlich Ihr Kind vor dem Schulbesuch zu testen.
Maßnahmen zum Schulbetrieb ab 12.09.2022
„Eingangsphase mit freiwilligem Testangebot am Schuljahresbeginn. Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die von Schülerinnen freiwillig genutzt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich. Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler die das möchten, drei Antigen Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.” Siehe Rundschreiben Sichere Schule im Schuljahr 2022/23 (bmbwf.gv.at)
Am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche finden Antigentests auf freiwilliger Basis statt.
Sollten Sie das freiwillige Antigentestangebot in der Schule in Anspruch nehmen wollen, so geben Sie Ihrem Kind bitte die Einverständniserklärung, die per SchoolFox ausgeschickt wurde, am ersten Schultag mit!
Maßnahmen zum Schulbetrieb ab 19.04.2022
Hier die wichtigsten Regelungen und Neuerung im Überblick:
Maßnahmen zum Schulbetrieb ab
01.04.2022
Hier die wichtigsten Regelungen und Neuerung im Überblick:
Den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums folgend hat das Land Steiermark neue Regeln betreffend die Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen in Kraft gesetzt. Diese betreffen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen. Hier die wesentlichen Punkte:
Maßnahmen zum Schulbetrieb ab
28.02.2022
Hier die wichtigsten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:
Wir bitten Sie die Genesungszertifikate an
maria.sturm@vs-berliner-ring.edu.graz.at zu übermitteln!
Maßnahmen zum Schulbetrieb bis 28.02.2022
Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen im Überblick:
1. Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen
und Schüler. Wir testen momentan am Mo mit einem Antigentest und am Di und Do mit einem PCR
Test!! Wichtig: Personen, bei denen in den letzten 60 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2
molekularbiologisch bestätigt wurde, sind von Antigen- und PCR-Testungen auszunehmen. Genesene
Kinder werden daher nicht getestet! Daher bitten wir Sie die Genesungszertifikate an
maria.sturm@vs-berliner-ring.edu.graz.at zu übermitteln!
2. Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schüler*innen an den folgenden fünf
Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte
Klasse Distance-Learning angeordnet. Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels
PCR-Test „freitesten“.
3. Die Maskenpflicht in der Klasse und im Turnsaal ist mit 14.02.2022 gefallen. Außerhalb der Klasse gilt
noch die MNS Pflicht. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch immer Reservemasken mit! KEINE
Maskenpflicht gilt im Freien!
4. Unverbindliche Übungen finden wie bisher statt! Externe Angebote nur tlw.!
Siehe SchoolFoxnachrichten!
5. Für Eltern und Erziehungsberechtigte gibt es weiterhin die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Attest zu
Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihre Klassenlehrperson. Schüler*innen, die aufgrund des Wunsches
der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen
Lehrpersonen informieren, es findet kein „Distance learning“ statt!
Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb
6. Verständigungen, Sprechtage, Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien
sowie Zustellungen dürfen nur mittels elektronischer Kommunikation gemäß § 70a SchUG
erfolgen. Gespräche zu Zwecken der Information von Erziehungsberechtigten sind möglichst mittels
elektronischer Kommunikation gemäß § 70a SchUG durchzuführen. Im Einzelfall können Gespräche
mit Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS)
stattfinden.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit! Wir werden diese herausfordernde Zeit
auch weiterhin gemeinsam gut meistern!