Schulbetrieb ab Februar 2023

 

Derzeit gibt es keine offiziellen Regelungen. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, darf Ihr Kind die Schule besuchen. Falls in der Familie positive Fälle auftreten, bitten wir Sie herzlich Ihr Kind vor dem Schulbesuch zu testen.

Maßnahmen zum Schulbetrieb ab 12.09.2022

 

Eingangsphase mit freiwilligem Testangebot am Schuljahresbeginn. Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die von Schülerinnen freiwillig genutzt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich. Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler die das möchten, drei Antigen Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.” Siehe Rundschreiben Sichere Schule im Schuljahr 2022/23 (bmbwf.gv.at)

 

Am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche finden Antigentests auf freiwilliger Basis statt. 

 

Sollten Sie das freiwillige Antigentestangebot in der Schule in Anspruch nehmen wollen, so geben Sie Ihrem Kind bitte die Einverständniserklärung, die per SchoolFox  ausgeschickt wurde,  am ersten Schultag mit! 

Maßnahmen zum Schulbetrieb ab 19.04.2022

 

Hier die wichtigsten Regelungen und Neuerung im Überblick:

 

  • Nach den Osterferien wird kein Ninja Pass mehr geführt!
  • Einmalige PCR Tests werden momentan mittwochs durchgeführt. ( Die Ergebnisse der Schule werden nicht mehr über SF ausgeschrieben.)

 

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Maßnahmen zum Schulbetrieb ab 01.04.2022

 

 Hier die wichtigsten Regelungen und Neuerung im Überblick:

 

Den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums folgend hat das Land Steiermark neue Regeln betreffend die Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen in Kraft gesetzt. Diese betreffen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen. Hier die wesentlichen Punkte: 

  • Neue Regelungen gelten für Bescheide, die frühestens am 25. März ausgestellt wurden. Bitte leiten Sie den Absonderungsbescheid bzw. das Genesungszerfikat weiterhin an Frau Sturm (Sekretariat) maria.sturm@vs-berliner-ring.edu.graz.at  weiter! (oder über SF "Direktion").  Die Absonderung endet nach zehn Tagen automatisch, ein Freitesten ist derzeit nicht möglich. 
  • Nach fünf Tagen der Absonderung ist (im Fall von Symptomfreiheit in den vorangegangenen 48 Stunden) eine Umwandlung in eine „mildere“ Verkehrsbeschränkung möglich – durch Anruf bei einer Hotline des Landes bzw. E-Mail. Diese Verkehrsbeschränkung ersetzt dann die Quarantäne bis zum im Bescheid festgelegten Ende. 
  • Verkehrsbeschränkte Personen dürfen die Schule besuchen und auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Unterrichtserteilung ist erlaubt. 
  • Verkehrsbeschränkte Personen müssen als besondere Auflage eine sehr strenge Maskenpflicht einhalten. Es ist im Schulgebäude zu jeder Zeit und durchgehend eine FFP2- Maske zu tragen; bzw. bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein einfacher MundNasenschutz. Diese Regelung weicht von der COVID-19-Schulverordnung ab und zieht dieser vor. Maskenbefreiungen sind in diesem Fall nicht anzuerkennen. 
  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen der Maske ergibt in Zusammenschau mit der Auflage der Fernhaltung von bestimmten Bereichen (u.a. der Gastronomie, Großveranstaltungen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, etc.), dass eine Teilnahme am 2 von 2 Sportunterricht, Schulveranstaltungen und am Mittagessen in der Schule grundsätzlich nicht möglich ist. Eine verkehrsbeschränkte Person darf sich zu keiner Zeit ohne Maske mit anderen Personen ohne Maske in einem geschlossenen Raum aufhalten. Das gilt auch für Maskenpausen und das Einnehmen der Jause. Wo individuelle Lösungen unter Einhaltung dieser Prämisse möglich sind, dürfen diese umgesetzt werden (z.B. Maskenpause im Schulhof, Teilnahme an einem Wandertag, Jause auf einer Terrasse).

 

 

Maßnahmen zum Schulbetrieb ab 28.02.2022

 

 Hier die wichtigsten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:

 

  • Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Erlass.
  • Keine Masken in der Klasse, nur im Gang!
  • Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.
  • Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Aufführungen,...)
  • Mit Samstag, 5.3., entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen und Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommen kann (z. B. Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht.

 

Wir bitten Sie die Genesungszertifikate an 

        maria.sturm@vs-berliner-ring.edu.graz.at zu übermitteln!

 

 

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Maßnahmen zum Schulbetrieb bis 28.02.2022

 

 Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen im Überblick:

 

    1. Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen 

        und Schüler. Wir testen momentan am Mo mit einem Antigentest und am Di und Do mit einem PCR

        Test!! Wichtig: Personen, bei denen in den letzten 60 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2 

        molekularbiologisch bestätigt wurde, sind von Antigen- und PCR-Testungen auszunehmen. Genesene 

        Kinder werden daher nicht getestet! Daher bitten wir Sie die Genesungszertifikate an 

        maria.sturm@vs-berliner-ring.edu.graz.at zu übermitteln!

 

     2. Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schüler*innen an den folgenden fünf 

         Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.

         Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte

         Klasse Distance-Learning angeordnet. Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels 

         PCR-Test „freitesten“.

 

     3. Die Maskenpflicht in der Klasse und im Turnsaal ist mit 14.02.2022 gefallen. Außerhalb der Klasse gilt

         noch die MNS Pflicht. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch immer Reservemasken mit! KEINE 

         Maskenpflicht gilt im Freien!

 

     4. Unverbindliche Übungen finden wie bisher statt! Externe Angebote nur tlw.!         

         Siehe SchoolFoxnachrichten! 

 

     5. Für Eltern und Erziehungsberechtigte gibt es weiterhin die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Attest zu

         Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich. 

         Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihre Klassenlehrperson. Schüler*innen, die aufgrund des Wunsches

         der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen

         Lehrpersonen informieren, es findet kein „Distance learning“ statt!

         Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb

 

     6. Verständigungen, Sprechtage, Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien 

         sowie Zustellungen dürfen nur mittels elektronischer Kommunikation gemäß § 70a SchUG

         erfolgen. Gespräche zu Zwecken der Information von Erziehungsberechtigten sind möglichst mittels                     

        elektronischer Kommunikation gemäß § 70a SchUG durchzuführen. Im Einzelfall können Gespräche

         mit Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS)

         stattfinden.

 

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit! Wir werden diese herausfordernde Zeit

auch weiterhin gemeinsam gut meistern!